Sicher Reisen
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten allgemeinen Versicherungsinformationen zusammengestellt. Klicken Sie auf den gewünschten Titel.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne jederzeit zur Verfügung.
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Reisekrankenversicherung/Kompaktpaket
- Insolvenzversicherung
- Reiseleiterausfallversicherung
- Krisenschutzversicherung
- Neues Pauschalreiserecht ab 01.07.2018
Reiserücktrittskostenversicherung
Im Falle einer Stornierung entstehen Stornokosten. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Abbruchversicherung.
Reisekrankenversicherung / Kompaktpaket
Insolvenzversicherung
Nach §651 k BGB hat ein Reiseveranstalter seit dem 01.11.1994 sicherzustellen, dass dem Reisenden der Reisepreis und evtl. anfallende Rückreisekosten erstattet werden, wenn die gebuchten und vom Reiseveranstalter bestätigten Reiseleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit seitens des Reiseveranstalters nicht erbracht werden können.
Der Abschluss einer Insolvenzversicherung entfällt, wenn
- der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet (gelegentlich = max. 2 Reisen pro Jahr)
- die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung
- die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der
- Reisepreis Euro 75.- nicht überschreitet
- der Reiseveranstalter eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist
Reiseleiterausfall-Versicherung
Bei einem Ausfall des Reiseleiters z. B. wegen plötzlicher Erkrankung steht die gesamte Reisegruppe vor dem Problem: Was nun? Gibt es keinen Ersatz, kann die geplante Reise nicht stattfinden. Dies ist nicht nur ärgerlich sondern führt obendrein noch zu hohen Storno-Gebühren. Hier hilft unsere Reiseleiter-Ausfallversicherung. Sie erstattet in solchen Fällen die Storno-Gebühren des Veranstalters.
Krisenschutzversicherung
Wir haben für alle unsere Reisen eine Krisenschutzversicherung abgeschlossen.
Natürlich können wir Sie nicht davor beschützen, dass Sie irgendwo auf der Welt in eine Krise geraten oder Zeuge davon werden. Zu einer Krise zählen wir eine Naturkatastrophe, ein Verkehrsunglück oder sogar ein Terroranschlag ist leider nicht ausgeschlossen.
Wir sind mit einer entsprechenden Versicherung vorbereitet und werden im Krisenfall von krisenerprobten Profis unterstützt, die u. a. Betroffene und Angehörige informieren und betreuen, betroffene Reisegäste zurück nach Hause bringen, einen Telefonservice bereitstellen etc.
Neue Pauschalreiserichtlinie ab 01.07.2018
Für Reisebuchungen gilt in Deutschland vom 1. Juli an ein neues Reiserecht. Damit gibt es ab diesem Tag innerhalb der EU einheitliche Regeln für den Verbraucherschutz: Kunden genießen noch mehr Rechtssicherheit, werden bei ihrer Buchung besser informiert und ihr Geld ist noch besser vor Insolvenzen geschützt. Darüber hinaus wird die Reklamationsfrist, sollte einmal etwas nicht so sein, wie es soll, auf zwei Jahre verlängert. Kunden waren nie sorgloser unterwegs.
Bechwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de